Bereits seit ihrer Einführung ist die Riester-Rente umstritten; noch kurz vor Einschlagen der Corona-Krise wurde im politischen Berlin über eine grundlegende Reform debattiert. So eröffnete die Große Koalition Mitte Februar einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozess unter anderem mit Verbraucherschützern und Versicherern.
Verschiedene Analysen belegen jedoch, dass sich Riester-Produkte auch in ihrer jetzigen Form für viele Erwerbstätige kräftig auszahlen. Das würdigen auch die Kunden, die in den letzten Jahren durch schlechte Presse stark verunsichert wurden: Im vierten Quartal 2019 legte die Zahl der Riester-Verträge erstmals seit 2017 wieder zu – gegenüber dem Vorquartal stieg sie um 22.000 auf nunmehr 16,53 Millionen. Mit Ausnahme von Banksparplänen erstreckt sich das Plus auf alle Riester-Produktkategorien. Wie schon in den letzten Jahren erwiesen sich Investmentfondsverträge als am zugkräftigsten, ihr Bestand legte um rund 11.000 Verträge zu.
Dass der unerwartete Zuwachs eine Trendwende markiert, kann indes bezweifelt werden. Für das Gesamtjahr 2019 steht unterm Strich ein Minus von über 70.000 Verträgen.
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Für aktive Fondsmanager brachten die letzten Wochen bisher ungekannte Herausforderungen mit sich. „Während es für Anleger am besten ist, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Fondsverkäufe zu tätigen, ist für Fondsmanager nun die Stunde der Aktivität gekommen“, betont Said Yakhloufi, Analyst bei der Berliner Ratingagentur Scope. Durch geschickte Umschichtungen müssen sie die Verluste ihrer Anleger begrenzen. Mit ihrem Mix aus dynamischen und konservativen Anlagen erheben Mischfonds den Anspruch, dies in turbulenten Marktphasen besonders effektiv zu bewerkstelligen.
Scope hat nun untersucht, wie die Anlageklasse in der Corona-Krise bis Ende März abgeschnitten hat. Dazu wurde die Performance von zehn eher konservativ ausgerichteten Mischfonds mit einem Volumen von jeweils über 150 Millionen Euro untersucht. Die Fonds legen maximal 30 Prozent ihrer verwalteten Gelder in Aktien oder aktienähnlichen Assets an.
Das Ergebnis ist angesichts der Talfahrt, die im März die weltweiten Börsen heimsuchte, kaum überraschend: Während der MSCI World Index zwischen dem 16. Februar und dem 28. März rund 31 Prozent einbüßte, verloren die analysierten Fonds lediglich zwischen 1,2 und 8,4 Prozent.
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Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen.
Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden.
Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.
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Eigentlich hatten sich SPD und CDU/CSU Anfang des Jahres auf die Einführung einer Grundrente geeinigt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Nun aber mehren sich aus der Union wieder kritische Stimmen, die das Vorhaben infrage stellen. So forderte der Vizefraktionsvorsitzende Carsten Linnemann, die Grundrente wegen der enormen Kosten der Corona-Krisenbewältigung einstweilen nicht weiterzuverfolgen. Dem ursprünglichen Zeitplan stehen zudem die technischen Herausforderungen entgegen, denen sich die Deutsche Rentenversicherung bei der Umsetzung gegenübersieht. Wegen der Corona-bedingten Einschränkungen laufen die Arbeiten schleppender als vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält dessen ungeachtet weiter an der Einführung zum kommenden Jahresbeginn fest, bringt aber eine rückwirkende Auszahlung im Jahresverlauf ins Gespräch. Laut einem Direktoriumsmitglied der Rentenversicherung könnten die voraussichtlich rund 1,3 Millionen Anspruchsberechtigten im Juli 2021 mit ersten Überweisungen rechnen, „bei ungünstigeren Rahmenbedingungen im Laufe des dritten Quartals“. Die Grundrente soll die Altersbezüge von Geringverdienern aufbessern, deren Beitragszeiten für Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege sich auf mindestens 33 Jahre summieren.
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