Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen.
Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 sind AGB-Anpassungsklauseln, mit denen Banken sich vor hohen Zinsverpflichtungen aus Prämiensparplänen aus den 1990er- und 2000er-Jahren drücken wollen, in der Regel unwirksam. Dennoch finden sie noch vielfach Anwendung, um die variable Grundverzinsung von ehemals bis zu 5 Prozent auf quasi null herunterzuschrauben. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das wirtschaftlich verständlich, muss jedoch von den Kunden keineswegs hingenommen werden. Erlaubt ist den Banken lediglich, unbefristete Prämiensparverträge zu kündigen, deren höchste Prämienstufe erreicht wurde.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Bankkunden nun dringend dazu, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Zinsanpassungsklausel ihr Vertrag ganz konkret enthält“, betont BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Wer unsicher sei, ob eine Zinsanpassung rechtmäßig erfolgen dürfe, solle sich Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Parallel dazu prüfe die BaFin derzeit „konkrete verwaltungsrechtliche Optionen“.
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Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Aus heutiger Sicht schier unglaublich: Noch vor 15 Jahren stand in Berlin fast jede 20. Wohnung leer. Infolge des stattlichen Zuzugs ist die Leerstandsquote mittlerweile auf deutlich unter 1 Prozent gefallen. In anderen deutschen Metropolen zeigt die Kurve ebenfalls nach unten, wenn auch von geringerem Niveau aus, wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica zeigt.
So wies Frankfurt am Main noch Mitte der Nuller-Jahre über 3 Prozent Leerstand bei Wohnungen aus, heute sind es gerade mal 0,2 Prozent. Den gleichen Tiefstwert vermeldet München, wo die Leerstandsquote allerdings in diesem Jahrhundert ebenso wie in Hamburg (heute: 0,5 Prozent) kaum über die 2-Prozent-Marke gestiegen ist.
Der bundesweite Schnitt liegt bei 2,8 Prozent. Am wenigsten Wohnraumnachfrage gibt es offenbar in Pirmasens (9,3 Prozent Leerstand) und Chemnitz (8,4 Prozent). Als leer stehend gilt eine Wohnung, wenn sie unmittelbar oder, sofern noch Mängel behoben werden müssen, mittelfristig dem Markt zur Verfügung steht, also „marktaktiv“ ist.
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Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.
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Ein wahres Kursfeuerwerk hat die Anleger von Kryptowährungen in den vergangenen Wochen glücklich gemacht – wenngleich auch schon gleich ein erster Dämpfer auf die Hausse folgte. Mitte Januar erreichte der bekannteste Vertreter, der Bitcoin, mit fast 34.000 Euro ein Allzeithoch. Enthusiasten erwarten mittelfristig einen sechsstelligen Kurswert. Die großen Hoffnungen basieren nicht zuletzt darauf, dass der Zahlungsdienstleister PayPal seit diesem Jahr auch Kryptowährungen abwickeln will, was viele Marktbeobachter als Ritterschlag werten.
Doch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gießt Wasser in den Wein: Für Privatanleger seien Kryptowährungen wegen ihres enormen Verlustrisikos wenig geeignet, warnte die Behörde am 13. Januar. Schließlich könne es neben heftigen Kurzsprüngen prinzipiell zum Totalverlust des Investments kommen. Das gelte insbesondere für Finanzinstrumente, die an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt sind, etwa Inhaberschuldverschreibungen oder CFDs. Rund 6.500 solcher Produkte sind derzeit auf dem deutschen Markt erhältlich. „Aus der hohen Volatilität und möglichen Illiquidität von Kryptowerten entstehen Risiken, die Verbraucher bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen müssen“, resümiert die BaFin.
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Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung.
Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps:
Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden.
Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende Leitungen verlaufen.
Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren Umgebung schützt.
Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden.
Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.
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Aus dem DAX30 wird im September dieses Jahres der DAX40. Zehn Unternehmen aus dem MDAX werden also in die erste Börsenliga aufsteigen. Die Reform wird von Marktbeobachtern in erster Linie dem Wirecard-Desaster zugeschrieben: Der zeitweilige Anlegerliebling legte im vergangenen Jahr mit dreist-betrügerischen Methoden die erste Pleite eines DAX-Konzerns hin – peinlich für die Börsenaufseher, auf deren sorgfältige Arbeit die nun geprellten Investoren vertraut hatten.
Viel wird sich mit der Reform für die Anleger nicht ändern. Immerhin bedeutet es für solche, die etwa über einen ETF auf den DAX setzen, mehr Diversifikation und damit mehr Sicherheit. Die soll insbesondere auch von einer schärferen Bilanzprüfung und von der Vorgabe profitieren, in den letzten beiden Jahren vor Aufnahme in den Index positive Ergebnisse vorzuweisen.
Unattraktiver dürfte allerdings der MDAX werden, da er seine zehn stärksten Unternehmen ziehen lassen und durch kleinere Player ersetzen muss. Damit büßt er rund ein Drittel seiner Marktkapitalisierung ein.
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Ein großer Versicherer hat 270.000 Kfz-Schadensfälle untersucht und die Ergebnisse in seinem „Karambolage-Atlas 2020“ zusammengefasst. Wie sich zeigt, sind die Fahrer von Oberklassefahrzeugen besonders unfallträchtig unterwegs: Während im Durchschnitt 9,1 Prozent der Autohalter pro Jahr einen Schaden verursachen, sind es bei BMW-Fahrern 14,4 Prozent, dicht gefolgt von Audi- und Mercedes-Fahrern. Am vorsichtigsten agieren offenbar Skoda-Fahrer, die auf eine Quote von 4 Prozent kommen.
Insgesamt treten weniger Schadensfälle auf, die aber jeweils mehr kosten. Während 2017 noch jeder neunte Autofahrer einen Schaden verursachte, war es zwei Jahre später nur jeder elfte. Die durchschnittliche Schadenshöhe stieg im selben Zeitraum um rund 50 Euro auf circa 2.350 Euro. Der Hauptgrund dafür dürfte in der zunehmenden Technisierung der Fahrzeuge liegen: Deren Assistenzsysteme helfen einerseits, kleinere Schäden wie etwa beim Einparken zu verhindern; andererseits müssen immer hochwertigere Teile ersetzt werden, wenn es dann mal kracht.
Die bundesweit höchste Schadensquote weist Hagen im Ruhrgebiet mit 20,9 Prozent auf, gefolgt von Düsseldorf mit 17,8 Prozent. Besonders selten kracht es hingegen in Brandenburg (7,6 Prozent).
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