Die Bedrohung aus dem Netz betrifft Unternehmen wie Privatpersonen: Cyberkriminelle suchen rund um die Uhr nach virtuellen Einfallstoren und nutzen diese dann für Angriffe, beispielsweise für die Verschlüsselung sämtlicher Daten zwecks Lösegelderpressung. Das Gefahrenbewusstsein bleibt hinter der tatsächlichen Bedrohungslage zurück, wächst aber immerhin, wie sich an der steigenden Zahl der Cyberversicherungen ablesen lässt. Diese decken beispielsweise die Kosten einer Datenrettung oder einer Systemwiederherstellung ab oder geben Unterstützung, wenn man Opfer von Cybermobbing oder betrügerischem Onlineshopping geworden ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat das junge Versicherungssegment kürzlich unter die Lupe genommen und festgestellt: Einen Marktstandard gibt es nicht, weder bei den Bedingungen noch bei der Risiko- und Prämienermittlung. Folglich können sich Cyberpolicen in ihren Deckungsinhalten und ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis eklatant unterscheiden. Umso wichtiger ist kundige Beratung vor dem Abschluss.
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„Den Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heben wir moderat an“, hat die Ampel-Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Das wird voraussichtlich sehr bald nötig sein, denn die Reserven sind bis auf das vorzuhaltende Minimum aufgebraucht. Laut GKV-Spitzenverband muss der Beitrag noch vor Jahresmitte um 0,3 Prozent erhöht werden, nachdem die Ausgaben im vergangenen Jahr die Einnahmen um zwei Milliarden Euro überstiegen haben.
Damit wächst auch der Reformdruck, denn die Pflegeaufwendungen dürften in Zukunft weiter steigen. So sollen Pflegekräfte zukünftig besser bezahlt werden, was laut Verband rund fünf Milliarden Euro pro Jahr kosten dürfte. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen werden damit aller Voraussicht nach auch weiter nach oben klettern. Aktuell liegen sie für stationäre Pflege im Bundesschnitt bereits bei 2.125 Euro monatlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt die Entwicklung „dramatisch“. Wer das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit entschärfen möchte, kann dies mit einer privaten Pflegeversicherung tun.
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Drei von vier Bundesbürgern gehen davon aus, irgendwann über mindestens eine halbe Million Euro zu verfügen. Das geht aus einer im November im Auftrag der Postbank durchgeführten Umfrage von YouGov hervor. Nur 6 Prozent der Teilnehmer erwarten allerdings, dieses Vermögen allein mit Erwerbsarbeit anzuhäufen. Konsequent ersparen wollen es sich 5 Prozent.
18 Prozent dagegen hoffen auf die Kapitalmärkte. Dieser Wert lag bei der Vorgängerumfrage 2019 noch bei 7 Prozent, hier lässt sich also ein Mentalitätswechsel bei den als Aktienmuffel bekannten Deutschen erkennen. In Immobilien, vor 2 Jahren mit 26 Prozent Spitzenreiter, vertrauen ebenfalls 18 Prozent. Der Rückgang dürfte dem hohen Kaufpreisniveau geschuldet sein, das die Rentabilität von Anlageimmobilien schmälert. 8 Prozent setzen auf eine Erbschaft, um die halbe Million zu erreichen – angesichts eines für die Jahre 2015 bis 2024 vom Deutschen Institut für Altersvorsorge erwarteten Erbschaftsvolumens von über 3 Billionen Euro in Deutschland sicherlich eine realistische Hoffnung. Gerade im Vergleich mit der Option, die mit 20 Prozent vorn liegt: ein Lottogewinn.
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in Artikel 15 einen weitreichenden Auskunftsanspruch von Versicherungsnehmern gegenüber ihren Versicherungen vor. Wie umfassend er in der Praxis greifen sollte, war bereits Gegenstand mehrerer Gerichtsurteile.
Nun legte das Stuttgarter Oberlandesgericht konkretisierend nach und bekräftigte weitgehende Informationsrechte von Lebensversicherungskunden. Der Kläger hatte moniert, von seiner Versicherung keine Kopien des archivierten Postverkehrs zu einer zwei Jahre zuvor ausgelaufenen Police erhalten zu haben. Im Urteil stellen die Richter klar, dass alle Informationen herausgegeben werden müssen, die sich auf die jeweilige identifizierbare Person beziehen. Insbesondere solche, die Rückschlüsse auf die persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse zulassen. Dazu gehören auch Buchhaltungsvorgänge, also vor allem Zahlungsdaten. Außen vor sind Belange, die ausschließlich den Versicherer betreffen und keinen Persönlichkeitsbezug haben, etwa interne Kalkulationsdaten zu Tarifen.
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Rund 12,5 Milliarden Euro Schäden an Gebäuden, Hausrat, Betrieben und Kfz haben Naturgefahren im vergangenen Jahr verursacht. In den knapp 50 vorhergehenden Jahren, für die Daten vorliegen, war das Schadensausmaß nie höher. Unversicherte Schäden sind in der enormen Summe allerdings nicht enthalten, tatsächlich war das Ausmaß der Zerstörung also wesentlich größer.
Rund zwei Drittel der Schäden gehen auf die Hochwasserkatastrophe zurück, die im Juli insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch Teile Bayerns und Sachsens heimsuchte. Die Hagelstürme im Juni richteten 1,7 Milliarden Euro an versicherten Schäden an, vor allem Autos und damit die Kfz-Versicherer waren davon betroffen.
Im langjährigen Mittel werden weniger als vier Milliarden Euro versicherte Naturgefahrenschäden pro Jahr verzeichnet. Ausreißer nach oben verursachten das August-Hochwasser und heftige Stürme 2002 (11,3 Milliarden Euro) sowie eine Orkanserie 1990 (11,5 Milliarden; Werte hochgerechnet auf heutige Preise).
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Exchange-Traded Funds (ETF) bilden einen bestimmten Index wie den DAX oder den Dow Jones nach und erfreuen sich vor allem angesichts ihrer geringen Kosten stetig wachsender Beliebtheit. „Klassische“, also aktiv gemanagte Fonds sind zunehmend unter Rechtfertigungsdruck geraten, da ihre Performance oftmals nach Abzug der Kosten hinter der Entwicklung des jeweiligen Benchmark-Index zurückbleibt.
Wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope offenbart, kann sich aber zumindest die Oberklasse der aktiv gemanagten Fonds gegen die passive Konkurrenz mehr als behaupten. Die Analysten haben sich die Performance jener Fonds, denen sie drei oder fünf Jahre zuvor eine Top-Bewertung gaben, angeschaut und sie mit dem Marktdurchschnitt verglichen. Ergebnis: Die Aktienfonds konnten den globalen Vergleichs-ETF (iShares MSCI ACWI ETF) auf 3-Jahres-Sicht um 2,7 und auf 5-Jahres-Sicht um 1,2 Prozent schlagen. Eine Outperformance, wenn auch auf geringerem Niveau, schaffen auch die Top-Anleihenfonds: 0,8 Prozent auf 3- und 0,2 Prozent auf 5-Jahres-Sicht. Die Auswertung zeigt: Pauschale Vergleiche zwischen aktiven und passiven Investmentstrategien sind wenig sinnvoll, denn es kommt auf die individuelle Qualität an.
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