Im Januar wurde in Deutschland eine Preissteigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Dezember verzeichnet, im Februar sogar von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Das könnte den Startschuss für eine dauerhaft höhere Inflation markieren, die von vielen Volkswirtschaftlern erwartet wird. In den letzten Jahren blieb die allgemeine Teuerungsrate deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angepeilten Marke von 2 Prozent.
Das könnte sich nun ändern, wenngleich allgemein nicht mit besorgniserregenden Preissteigerungen gerechnet wird. Ohnehin müsste die EZB mit höheren Zinsen gegensteuern, wenn die Inflationsrate längere Zeit und/oder signifikant über das 2-Prozent-Ziel hinausschießen würde.
Der jüngste Anstieg der Inflation geht zum Teil auf Sondereffekte zurück. So endete die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zum Jahresende und sorgte für einen Preissprung im Januar. Zudem erlebten die Heizölpreise zum Jahresanfang zweistellige Wachstumsraten.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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Mit einem Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro schlossen die gesetzlichen Krankenversicherer das Pandemiejahr 2020 ab. Die Rücklagen aus besseren Zeiten dürften in diesem Jahr aufgezehrt werden, deutliche Beitragssprünge kündigen sich an. Wie hoch diese langfristig ausfallen könnten, hat das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) nun berechnet. Unterstellt man ein ähnliches Missverhältnis von Ausgaben- und Einnahmensteigerungen wie in den letzten 20 Jahren, würde der Beitragssatz (bei konstantem Bundeszuschuss) bis 2040 auf 23,3 Prozent steigen. Bei ungünstigerer Entwicklung sind auch 28 Prozent denkbar. Heute liegt er bei 14,6 Prozent plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag zwischen 0,4 und 1,9 Prozent.
Die Coronakrise verschärft zwar akut die Finanznöte der Krankenkassen, doch mittel- und langfristig schlagen vor allem die demografische Entwicklung und die Teuerung der Gesundheitsleistungen zu Buche. Die Menschen werden durchschnittlich immer älter und leben auch mit Erkrankungen viel länger als in der Vergangenheit. Dieser erfreuliche Trend lässt die Gesundheitsausgaben stetig ansteigen.
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Rund 150 Milliarden Euro – 37 Prozent mehr als im Vorjahr – legten die Bundesbürger 2020 auf die hohe Kante. Die Coronapandemie mit ihren wirtschaftlichen Verwerfungen hat einerseits das Sicherheitsbedürfnis erhöht. Andererseits wurden und sind die Konsummöglichkeiten stark begrenzt, von Urlaub über Kultur bis hin zu Shopping.
In anderen europäischen Ländern machten die Sparbemühungen einen noch größeren Sprung: in Spanien um 38, in Frankreich um 72, in Großbritannien sogar um 170 Prozent. Der Eurozonen-Durchschnitt lag bei 48 Prozent. Und damit sind nur die neuen Einlagen auf Giro- und Sparkonten des Währungsraums erfasst. Dort liegen nun, den Niedrigzinsen zum Trotz, insgesamt circa 8,3 Billionen Euro. Hinzu kommen noch andere, renditestärkere Assets wie Aktien oder Sachwertanlagen.
Die Bundesbank vermeldete für 2020 einen Anstieg der Sparquote in Deutschland von 10,9 auf 16,3 Prozent, ein Rekordwert. In dieser angesammelten Kaufkraft liegt auch die – an den Börsen bereits eingepreiste – Erwartung begründet, dass die Konjunktur nach einer Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens durch Nachholeffekte kräftig durchstartet.
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Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen viele Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold von einem dieser Anbieter kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine hübsche Rendite einstreichen. In der Theorie ist das mit Handels- und Nebengeschäften möglich, die Praxis aber fördert immer wieder Skandale zutage. Zuletzt machte der Pim-Gold-Fall Schlagzeilen. Bis zu 6 Prozent jährlich sollten die Anleger erhalten. Tatsächlich wurde ein Großteil des angeblich für die Kunden eingelagerten Goldes nie angeschafft; die Auszahlungen wurden aus Neukundengeldern bestritten, bis das Kartenhaus zusammenbrach. Auch beim Cosma- und beim BWF-Stiftungs-Skandal lief es ähnlich.
Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen, wird von Verbraucherschützern indes bezweifelt. Für Privatanleger heißt es weiterhin, mit gesundem Menschenverstand Investitionsmodelle zu hinterfragen und dabei am besten auf kundige, neutrale Beratung zu setzen.
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ETFs, also Passiv- oder Indexfonds, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie brauchen kein aktives Management, das die Kapitalmärkte im Blick behält, sondern bilden automatisiert einen Index wie den DAX oder den Dow Jones ab. Mit den daraus resultierenden Kostenvorteilen setzen sie aktiv gemanagte Fonds zunehmend unter Druck.
Dass diese indes ihre Daseinsberechtigung haben, bewiesen sie im Krisenjahr 2020, wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope unterstreicht. Ihr zufolge konnten beispielsweise von den 392 in europäische Aktien investierenden Fonds mehr als 60 Prozent ihren Vergleichsindex übertreffen, und zwar nach Abzug der Kosten. In den Kategorien „Aktien Deutschland“ und „Aktien Asien-Pazifik (ex. Japan)“ betrug die Quote jeweils 50 Prozent. Das Schlusslicht bildet das Segment „Aktien Nordamerika“ mit 34 Prozent Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex. Im Gesamtschnitt über alle Segmente hinweg konnten 46 Prozent der aktiv gemanagten Fonds ihren Benchmark-Index übertreffen.
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ETFs, also Passiv- oder Indexfonds, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie brauchen kein aktives Management, das die Kapitalmärkte im Blick behält, sondern bilden automatisiert einen Index wie den DAX oder den Dow Jones ab. Mit den daraus resultierenden Kostenvorteilen setzen sie aktiv gemanagte Fonds zunehmend unter Druck.
Dass diese indes ihre Daseinsberechtigung haben, bewiesen sie im Krisenjahr 2020, wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope unterstreicht. Ihr zufolge konnten beispielsweise von den 392 in europäische Aktien investierenden Fonds mehr als 60 Prozent ihren Vergleichsindex übertreffen, und zwar nach Abzug der Kosten. In den Kategorien „Aktien Deutschland“ und „Aktien Asien-Pazifik (ex. Japan)“ betrug die Quote jeweils 50 Prozent. Das Schlusslicht bildet das Segment „Aktien Nordamerika“ mit 34 Prozent Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex. Im Gesamtschnitt über alle Segmente hinweg konnten 46 Prozent der aktiv gemanagten Fonds ihren Benchmark-Index übertreffen.
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Mit einer Anlagesumme von derzeit rund 1.700 Milliarden Euro zählen die deutschen Versicherer zu den Schwergewichten am Kapitalmarkt. Umso größer die Signalwirkung, wenn sich die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versammelten Anbieter auf einen tiefgreifenden Schwenk hin zur Klimaneutralität verpflichten, wie nun mit einem Positionspapier geschehen. „Schon 2025 werden Versicherer deutlich nachhaltiger sein“, gibt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Marschrichtung vor.
Nicht nur die Kapitalanlage, auch das Kerngeschäft der Risikoversicherung soll an diesem Ziel ausgerichtet werden. So sollen langfristig keine klimaschädlichen industriellen und gewerblichen Risiken mehr gezeichnet werden. Versicherungs- und Anlagepolitik sollen sich an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und am Zwei-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens orientieren. Auch vor der eigenen Tür wollen die Versicherer kehren: Ihre Bürogebäude und weitere Infrastruktur sollen bereits in vier Jahren klimaneutral funktionieren.
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Im Zuge der Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Interesse an den Kapitalmärkten entdeckt. Eine begrüßenswerte Entwicklung, denn nur so können die Ersparnisse eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Damit der Aufbruch an die Börse nicht in einer Enttäuschung endet, sollten die sechs als klassisch geltenden Privatanleger-Fehler vermieden werden:
mangelnde Streuung (Diversifikation über Assetklassen, Branchen, Regionen, Anlagevehikel etc. hinweg gilt als A und O der Kapitalanlage.)
Overtrading (Übermäßiges Handeln kostet in der Regel nur Nerven, Zeit und Transaktionsgebühren, ohne die Rendite zu steigern. In der Ruhe liegt die Kraft.)
Market-Timing (Zyklen kommen und gehen an den Börsen; sie abzupassen und rechtzeitig Papiere zu kaufen oder verkaufen, gelingt auch Profis nur selten.)
Home Bias (Heimatverbundenheit ist eine schöne Eigenschaft, schränkt aber bei der Kapitalanlage die Möglichkeiten unnötig ein und führt zu einer Risikoballung.)
riskante Einzeltitel (Immer wieder hört man von sagenhaften Kursanstiegen einzelner Wertpapiere; den nächsten Hype vorauszusehen ist allerdings auch mit „Geheimtipps“ kaum möglich und kommt einer Wette gleich.)
Treue zu Verliererpapieren (So schwer es fällt sich einzugestehen, dass man aufs falsche Pferd gesetzt hat: Underperformer ohne Perspektive gehören aussortiert.)
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