Die anhaltende Nullzinspolitik in der Eurozone erschwert es den Lebensversicherungen zusehends, mit Hochsicherheits-Geldanlagen Überschüsse für ihre Kunden zu erwirtschaften. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata sank die durchschnittliche laufende Verzinsung klassischer Lebensversicherungspolicen zuletzt auf 2,14 Prozent, nachdem sie vor einem Jahr noch 2,29 Prozent betragen hatte. In die Analyse flossen Daten von 47 Versicherern ein, die gemessen am Prämienvolumen für 69 Prozent des Gesamtmarktes stehen.
Konsequenz dieser Entwicklung ist die Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, wie sie immer mehr Versicherer vollziehen. Mit mehr Freiheit in der Kapitalanlage, insbesondere auch an den Börsen, lassen sich höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Diese Freiheit bringt die jüngste Generation von Lebensversicherungen, die als Neue Klassik bezeichnet wird, mit. Im Gegenzug garantiert sie nicht mehr die volle Beitragssumme. Die Neue Klassik ist laut Assekurata „auf dem Vormarsch“.
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Das Bundeskabinett hat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für mehr Anlegerschutz sorgen soll. Bundesfinanzminister Olaf Scholz umriss das Ziel des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ mit den Worten: „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.“
Solche drohen in den Augen der Regierung offenbar insbesondere in Blind-Pool-Vermögensanlagen. Bei diesen Direktinvestments in Form eines alternativen Investmentfonds (AIF) wissen die Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht, in welche konkreten Assets ihr Geld fließen wird. Das Fondsportfolio kann so mit mehr Flexibilität gemanagt werden, was beispielsweise im Immobilien- und Private-Equity-Bereich gern genutzt wird. Mit dem neuen Gesetz allerdings käme für diese Anlageform das Aus.
Zudem soll den Emittenten von Vermögensanlagen der Direktvertrieb ihrer Produkte untersagt werden. Damit die Kunden objektiv über die Geeignetheit eines Investmentprodukts informiert werden, soll der Vertrieb nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagenvermittlern erlaubt sein.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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Im Zuge der Zinsflaute richten immer mehr Privatanleger ihr Augenmerk auf Sachwerte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Rohstoffe, Edelmetalle etc. Dabei taucht unweigerlich ein Kürzel regelmäßig auf: AIF. Es steht für alternative Investmentfonds, was landläufig gern mit „geschlossene Fonds“ übersetzt wird. Zutreffend ist diese Wahrnehmung insofern, als grundsätzlich alle geschlossenen Fonds laut Kapitalanlagegesetzbuch AIFs sind. Falsch ist sie aber, da es auch offene AIFs gibt, meist Immobilienfonds, Hedgefonds oder Spezialfonds.
Definiert werden AIFs ex negativo: Alle Fonds, die keinen „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) im Sinne der EU-Richtlinie zur Anlage in Wertpapieren darstellen, sind AIFs. Entsprechend breit gefächert ist die AIF-Landschaft. Die verbindende Klammer besteht in aller Regel darin, dass die Vehikel die Mittel mehrerer Anleger zur Realisierung von Großprojekten einsammeln und einsetzen. AIFs finanzieren also immer Sachwerte – sind aber nicht die einzigen Fonds, die Sachwerte finanzieren. Denn auch Aktienfonds erwerben und verwalten Sachwerte.
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Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen.
Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 sind AGB-Anpassungsklauseln, mit denen Banken sich vor hohen Zinsverpflichtungen aus Prämiensparplänen aus den 1990er- und 2000er-Jahren drücken wollen, in der Regel unwirksam. Dennoch finden sie noch vielfach Anwendung, um die variable Grundverzinsung von ehemals bis zu 5 Prozent auf quasi null herunterzuschrauben. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist das wirtschaftlich verständlich, muss jedoch von den Kunden keineswegs hingenommen werden. Erlaubt ist den Banken lediglich, unbefristete Prämiensparverträge zu kündigen, deren höchste Prämienstufe erreicht wurde.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Bankkunden nun dringend dazu, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen. „Wichtig ist, dass betroffene Sparer jetzt selbst aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Zinsanpassungsklausel ihr Vertrag ganz konkret enthält“, betont BaFin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Wer unsicher sei, ob eine Zinsanpassung rechtmäßig erfolgen dürfe, solle sich Rechtsberatung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Parallel dazu prüfe die BaFin derzeit „konkrete verwaltungsrechtliche Optionen“.
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Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Aus heutiger Sicht schier unglaublich: Noch vor 15 Jahren stand in Berlin fast jede 20. Wohnung leer. Infolge des stattlichen Zuzugs ist die Leerstandsquote mittlerweile auf deutlich unter 1 Prozent gefallen. In anderen deutschen Metropolen zeigt die Kurve ebenfalls nach unten, wenn auch von geringerem Niveau aus, wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica zeigt.
So wies Frankfurt am Main noch Mitte der Nuller-Jahre über 3 Prozent Leerstand bei Wohnungen aus, heute sind es gerade mal 0,2 Prozent. Den gleichen Tiefstwert vermeldet München, wo die Leerstandsquote allerdings in diesem Jahrhundert ebenso wie in Hamburg (heute: 0,5 Prozent) kaum über die 2-Prozent-Marke gestiegen ist.
Der bundesweite Schnitt liegt bei 2,8 Prozent. Am wenigsten Wohnraumnachfrage gibt es offenbar in Pirmasens (9,3 Prozent Leerstand) und Chemnitz (8,4 Prozent). Als leer stehend gilt eine Wohnung, wenn sie unmittelbar oder, sofern noch Mängel behoben werden müssen, mittelfristig dem Markt zur Verfügung steht, also „marktaktiv“ ist.
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Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.
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