Aktiv gemanagte Fonds sehen oftmals eine Erfolgsgebühr (Performance Fee) für das Management vor. Zwei Modelle herrschen vor: Beim ersten wird die Gebühr fällig, wenn ein bestimmter Vergleichsindex (Benchmark) übertroffen wird; hier ist es natürlich von wesentlicher Bedeutung, welche Benchmark gewählt wird. Einige Fonds kombinieren dieses Prinzip mit einer High-Water-Mark, das heißt, dass frühere Höchststände übertroffen werden müssen, ehe die Performance Fee fließt. Das zweite Modell orientiert sich an einer Mindestrendite (Hurdle Rate), die erreicht werden muss. Besonders ambitionierte Fonds legen sogar sowohl Benchmark und High-Water-Mark als auch Hurdle Rate zugrunde. Problematisch allerdings: Wenn es starke Verluste gab, die von einer Aufholjagd gefolgt werden, kann eine Erfolgsgebühr fällig werden, bevor die Verluste wettgemacht sind.
Die europäische Marktaufsicht Esma hat nun jedoch die Regulierung erfolgsabhängiger Gebühren bei Investmentfonds verschärft – zum Vorteil der meisten Anleger. Eine Erfolgsgebühr kann künftig nur noch einbehalten werden, wenn der Vergleichsindex und gegebenenfalls die Hurdle Rate auf Fünf-Jahres-Sicht getoppt wurde. Die Neuregelung orientiert sich am deutschen Modell, das die BaFin bereits 2012 eingeführt hat. In Zukunft müssen sich auch nach ausländischem Recht aufgelegte Fonds danach richten, die in Deutschland ebenfalls in großer Zahl vertrieben werden – meist nach irländischem oder luxemburgischem Recht.
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Der Markt nachhaltiger Geldanlagen hat mittlerweile eine schier unüberschaubare Vielfalt hervorgebracht. Umso wichtiger werden Nachhaltigkeits-Ratings, um Anlegern, Beratern und Portfoliomanagern Orientierung zu geben – schließlich kann kein Manager selbst Hunderte oder gar Tausende Unternehmen auf diesen Punkt hin abklopfen.
An seriös arbeitenden Ratingagenturen herrscht kein Mangel. Bedenklich aber: Ihre Ergebnisse für ein und dasselbe Unternehmen fallen häufig höchst unterschiedlich aus, wie ein großer Vermögensverwalter kürzlich in einer Studie offenbarte. So stufte MSCI beispielsweise die Volkswagen AG als „nicht nachhaltig“ ein (0 Punkte), während Sustainalytics den Konzern für „etwas nachhaltig“ (19 Punkte) hält. Das Analysehaus RobecoSAM hingegen bewertet den Autobauer als „nachhaltig“ und vergibt 65 Punkte. Die Ratings dieser drei großen Anbieter stimmen nur bei 11 von 235 analysierten Unternehmen darin überein, dass nachhaltig gewirtschaftet wird.
In dieser Bandbreite zeigt sich, wie schwer dieser Aspekt zu greifen ist. Was Nachhaltigkeit im Einzelnen bedeutet, definiert offenbar jedes Ratingunternehmen anders. Umso wichtiger ist es, sich die verwendeten Methodiken genau anzuschauen, wenn man sich auf Ratings stützen will.
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Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.
Mitte Mai hat der Bundestag nun beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.
Da im Bundesrat kein Widerstand gegen die Novelle erwartet wird, könnte sie schon zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten.
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Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten.
Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung war wegen der harten Preiskämpfe für viele Anbieter in den letzten Jahren ein Minusgeschäft.
Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 auf 14.000 Kilometer eine Prämienersparnis von im Schnitt 12 Prozent.
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Mit eigenen Versicherungsangeboten wollen die US-Digitalgiganten auch den Versicherungsmarkt aufrollen. In den USA hat die kleine Revolution bereits begonnen und die traditionellen Versicherer das Fürchten gelehrt. Auch in Indien ist Amazon mit Kfz- und Fahrradversicherungen in den Markt eingestiegen. Die Perspektiven für die Big-Tech-Firmen sind durchaus vielversprechend, denn die Verbraucher weltweit geben sich zunehmend offen: Zogen 2016 noch 17 Prozent einen Abschluss bei Amazon, Google & Co. in Erwägung, sind es in diesem Jahr bereits 36 Prozent.
In Deutschland dagegen, wo höhere rechtliche Barrieren den Eintritt in den Versicherungsmarkt erschweren, liegt der Wert mit 21 Prozent deutlich niedriger. Zwar hat er sich zwischen 2016 und 2018 verdreifacht – danach ist er aber nicht mehr gestiegen. Komplementär dazu setzen die Bundesbürger größeres Vertrauen als andere Völker in ihre Versicherungsmakler: Fast jeder zweite Deutsche (48 Prozent) lässt sich am liebsten persönlich über Versicherungen informieren, während das im globalen Durchschnitt für 40 Prozent gilt. Allerdings werden Unabhängigkeit und Fachkompetenz von Versicherungsmaklern hierzulande auch stärker reguliert und überwacht als in den meisten anderen Ländern.
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Bereits seit ihrer Einführung ist die Riester-Rente umstritten; noch kurz vor Einschlagen der Corona-Krise wurde im politischen Berlin über eine grundlegende Reform debattiert. So eröffnete die Große Koalition Mitte Februar einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Dialogprozess unter anderem mit Verbraucherschützern und Versicherern.
Verschiedene Analysen belegen jedoch, dass sich Riester-Produkte auch in ihrer jetzigen Form für viele Erwerbstätige kräftig auszahlen. Das würdigen auch die Kunden, die in den letzten Jahren durch schlechte Presse stark verunsichert wurden: Im vierten Quartal 2019 legte die Zahl der Riester-Verträge erstmals seit 2017 wieder zu – gegenüber dem Vorquartal stieg sie um 22.000 auf nunmehr 16,53 Millionen. Mit Ausnahme von Banksparplänen erstreckt sich das Plus auf alle Riester-Produktkategorien. Wie schon in den letzten Jahren erwiesen sich Investmentfondsverträge als am zugkräftigsten, ihr Bestand legte um rund 11.000 Verträge zu.
Dass der unerwartete Zuwachs eine Trendwende markiert, kann indes bezweifelt werden. Für das Gesamtjahr 2019 steht unterm Strich ein Minus von über 70.000 Verträgen.
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Für aktive Fondsmanager brachten die letzten Wochen bisher ungekannte Herausforderungen mit sich. „Während es für Anleger am besten ist, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Fondsverkäufe zu tätigen, ist für Fondsmanager nun die Stunde der Aktivität gekommen“, betont Said Yakhloufi, Analyst bei der Berliner Ratingagentur Scope. Durch geschickte Umschichtungen müssen sie die Verluste ihrer Anleger begrenzen. Mit ihrem Mix aus dynamischen und konservativen Anlagen erheben Mischfonds den Anspruch, dies in turbulenten Marktphasen besonders effektiv zu bewerkstelligen.
Scope hat nun untersucht, wie die Anlageklasse in der Corona-Krise bis Ende März abgeschnitten hat. Dazu wurde die Performance von zehn eher konservativ ausgerichteten Mischfonds mit einem Volumen von jeweils über 150 Millionen Euro untersucht. Die Fonds legen maximal 30 Prozent ihrer verwalteten Gelder in Aktien oder aktienähnlichen Assets an.
Das Ergebnis ist angesichts der Talfahrt, die im März die weltweiten Börsen heimsuchte, kaum überraschend: Während der MSCI World Index zwischen dem 16. Februar und dem 28. März rund 31 Prozent einbüßte, verloren die analysierten Fonds lediglich zwischen 1,2 und 8,4 Prozent.
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Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen.
Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden.
Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.
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