Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent.
Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.
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Für die klassische Kapitallebensversicherung wird eine feste Verzinsung vereinbart. Wer in den 90er-Jahren abschloss, konnte sich über satte 4 Prozent freuen. Davon können heutige Anleger nur noch träumen: Im Zuge der Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins (Garantiezins) sukzessive auf magere 0,9 Prozent heruntergeschraubt, wo er seit 2017 verharrt.
Das dürfte nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungsmathematiker, hat sich für eine weitere Absenkung auf 0,5 Prozent ab 2021 ausgesprochen. Damit dürfte die klassische Police weiter an Boden verlieren, während die fondsgebundenen, also renditestärkeren Varianten schon seit einigen Jahren kontinuierlich zulegen. Sie verbinden die Chancen des Kapitalmarktes mit Steuervorteilen und auf Wunsch auch mit Beitragsgarantien, so dass nominelle Verluste ausgeschlossen sind.
Der Ball liegt nun im Feld des Bundesfinanzministeriums, das über eine Absenkung des Höchstrechnungszinses entscheidet.
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Das Niedrigzins-„Tal der Tränen“ ist noch lange nicht durchschritten. Trotz des Personalwechsels an der Spitze der Europäischen Zentralbank wird die lockere Geldpolitik angesichts schwächelnder Konjunktur und hoher Schulden in einigen EU-Ländern fürs Erste fortgeführt. Geldanlagen mit Garantien werden daher auch weiterhin kaum Rendite abwerfen – und so von der Inflation angenagt. Renditepotenzial steckt damit praktisch nur in Sachwerten und in Aktien. In ein gut sortiertes Portfolio gehört beides.
Für 2020 wird an den Börsen allgemein Wachstum erwartet, wenn auch nicht ganz so stark wie im abgelaufenen Jahr. Trotz schwelender Konflikte wie Handelsstreit und Brexit scheinen die zuletzt aufgekommenen Rezessionsängste wieder zu schwinden. Der ifo-Geschäftsklimaindex legte im Dezember unerwartet stark zu, ein Zeichen für wachsenden Optimismus bei den Unternehmen.
Ohnehin sollte man bei einem Börseninvestment nicht auf das aktuelle oder kommende Jahr blicken, sondern mit langem Atem herangehen: Die Historie zeigt, dass langfristige, gut diversifizierte Aktieninvestments zuverlässige Renditebringer sind.
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Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden.
Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
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Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
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Die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen hat bekanntlich ihre Grenzen. Das merken Kassenpatienten vor allem beim Zahnersatz, der schon mal einen Jahresurlaubsetat verschlingen kann. Aber auch in puncto Vorsorge oder Naturheilverfahren übernehmen die Kassen bei Weitem nicht alles, was sich Patienten wünschen. Mit Krankenzusatzversicherungen lassen sich einige der Versorgungslücken des Kassensystems für relativ kleines Geld schließen. Die beliebten Policen können auch von Unternehmen als betriebliche Krankenversicherung (bKV) ihren Angestellten angeboten werden – ein prinzipiell gern genutztes „Schmankerl“ zur Mitarbeiterbindung.
Seit 2013 galten die bKV-Beiträge allerdings als Barlohn und wurden voll mit Steuern und Abgaben belegt, was die Zusatzleistung für Arbeitgeber unattraktiver machte. Nach einer Bundesfinanzhof-Entscheidung hat der Gesetzgeber nun aber eine Kehrtwende vollziehen müssen: Rückwirkend bis zum 7. Juni 2018 gelten bKV-Beiträge (bis 44 Euro im Monat pro Person) wieder als steuerfreier Sachlohn. Damit dürften in Zukunft wieder deutlich mehr Beschäftigte in den Genuss kommen, über die Firma Extra-Gesundheitsleistungen zu erhalten.
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Eine Hausratversicherung gehört zu den Standards in deutschen Haushalten. Viele Kunden verzichten dabei auf fachkundige Beratung und schließen online ab, da es sich ja um ein vermeintlich einfaches Produkt handelt. Das kann sich jedoch rächen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt.
So sind 70 Prozent der Bundesbürger nicht in der Lage, den Neuwert ihres Hausrats zu taxieren – was allerdings eine Voraussetzung für passenden Versicherungsschutz ist. Da überrascht es nicht, dass fast jeder Zweite erhebliche Zweifel daran hat, durch seine Hausratpolice wirklich umfänglich geschützt zu sein. 29 Prozent prüfen zudem nie, ob Aktualisierungsbedarf besteht. All diese Punkte sprechen für eine individuelle Beratung und Betreuung durch einen Makler.
Eine Hausratversicherung schützt die bewegliche Haus- oder Wohnungseinrichtung bei Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser oder Sturm. Je nach Tarif ist auch Fahrraddiebstahl abgedeckt. Wenn ein Überschwemmungsrisiko vorliegt, sollte auch ein Elementarschutz eingeschlossen werden.
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Die Negativzinsen fressen sich immer weiter in den Alltag auch ganz normaler Bundesbürger. Während zahlreiche Banken schon Strafzinsen für Geldeinlagen ab einer bestimmten Summe verlangen, fällt nun ein weiteres Tabu: Wie die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck mitteilte, müssen Neukunden, die bei ihr ein Tagesgeldkonto eröffnen, seit dem 1. Oktober bereits ab dem ersten Cent einen Strafzins von 0,5 Prozent entrichten. Für Girokonten gelte ein Freibetrag von 20.000 Euro. Der Zinssatz entspricht jenem, den Banken an die Europäische Zentralbank abführen müssen, wenn sie dort Geld parken.
Das Genossenschaftsinstitut dürfte nicht die letzte Bank sein, die ihre Kunden auf breiter Front an den Kosten der Negativzinsen beteiligt. Derzeit wird laut Bundesbank rund ein Viertel der Sichteinlagen deutscher Privathaushalte mit Strafzinsen belegt. Bisher jedoch betreffen diese fast ausschließlich vermögende Bankkunden.
Zum ganzen Bild gehören indes auch die Vorteile der Niedrigzinsen: Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, erhält meist Konditionen, von denen vor zehn Jahren niemand zu träumen gewagt hätte.
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Diese Frage richtete das Meinungsforschungsinstitut forsa kürzlich an rund 1.000 Arbeitnehmer. Das Ergebnis bestätigt den Ruf der Deutschen als sicherheitsbewusste Nation: Rund 83 Prozent würden das Geld für die „persönliche Absicherung“ einsetzen, nur 16 Prozent würden sich damit einen persönlichen Wunsch wie eine Reise oder ein Auto erfüllen (das auf 100 fehlende Prozent ist unentschlossen).
Unter den Absicherungsformen rangiert kurioserweise das Sparbuch an erster Stelle – obwohl das Geld dort von der Inflation angenagt wird. Auf Platz zwei folgen Aktien, danach die Arbeitskraftabsicherung, etwa über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und die private Rentenversicherung. Unter den Konsumwünschen stehen Reisen einsam an der Spitze der Beliebtheitsliste.
Der unverwüstliche Zuspruch, den das Sparbuch hierzulande findet, erklärt zu einem großen Teil die suboptimale Vermögensbildung der Deutschen. Die Menschen in anderen wohlhabendenden Ländern legen ihr Geld in der Regel deutlich lukrativer an – und besitzen daher im Schnitt größere Vermögen als die Deutschen, trotz geringerer Einkommen und niedrigerer Sparquoten.
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