Das Jahr 2022 mag als Krisenjahr in die Geschichte eingehen, doch den Gewinnen der 40 im Deutschen Aktienindex (DAX) gelisteten Konzerne hat das nicht geschadet. Ein Plus von 148 Milliarden Euro erwirtschafteten sie trotz Pandemie, Ukrainekrieg, Energieknappheit und Lieferkettenproblemen. Nie zuvor konnten sie höhere Gewinne vermelden.
Davon wollen sie in diesem Jahr 55 Milliarden Euro als Dividenden an ihre Shareholder weiterreichen, ebenfalls ein neuerlicher Rekord. Im vergangenen Jahr waren es 3,6 Milliarden Euro weniger. Die Ausschüttungsquote bleibt mit rund 37 Prozent allerdings unter dem langjährigen Durchschnitt von 41 Prozent, woran sich eine gewisse Vorsicht ablesen lässt.
Auch die 50 Unternehmen in der zweiten Börsenreihe, dem M-DAX, gönnen ihren Aktionären kräftige Ausschüttungen: 7,5 Milliarden Euro an Dividenden werden jenen zufließen, gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 12,5 Prozent. Die Dividendenrendite des M-DAX beträgt damit 2,9 Prozent, für den DAX stehen 3,6 Prozent zu Buche. Dividenden machen langfristig im Schnitt etwa die Hälfte des Gewinns von Aktionären aus, die andere entstammt Kurssteigerungen.
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In diesem Winter wird hierzulande aus bekannten Gründen sparsam geheizt. Übertreiben sollte man es damit allerdings nicht. Werden Räume nämlich gar nicht beheizt, drohen die Wasserleitungen einzufrieren und schließlich zu platzen, wie die deutschen Versicherer betonen. Jährlich entstehen in Deutschland frostbedingte Leitungswasserschäden in Höhe von 125 bis 150 Millionen Euro.
Die Frostschutzeinstellung an der Heizung schützt nur den Heizkörper selbst, nicht aber Wasserrohre. Wird konstant geheizt, reduziert das nicht nur das Frostrisiko, sondern auch die Wahrscheinlichkeit einer Schimmelbildung im jeweiligen Raum. Sollte eine Beheizung wirtschaftlich unsinnig sein, weil das Gebäude im Winter gar nicht genutzt wird (wie ein Garten- oder Ferienhaus), empfiehlt es sich, die potenziell bedrohten Leitungsrohre bis zum Frühjahr zu entleeren. Ist es zur Vereisung von Rohren gekommen, sollten sie stets langsam aufgetaut werden. Starke Hitze wie durch einen Gasbrenner kann das gefrorene Material bersten lassen.
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Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich hat die Krypto-Investoren in 95 Ländern und ihren Markteinstieg analysiert. Als Grundlage dienten Daten zur erstmaligen Installation einer Kryptohandels-App. Wie sich zeigte, stiegen die meisten Anleger zwischen 2015 und 2021 immer dann in den Bitcoin ein, wenn dessen Kurs neue Höchststände erreicht hatte. In der Folge machten zwischen 73 und 81 Prozent der – im Juni 2021 rund 220 Millionen – Bitcoin-Investoren Verluste.
Besonders bei Männern bis 35 Jahre sind Krypto-Investments beliebt, 40 Prozent der Käufe entfallen auf sie, nur 20 Prozent dagegen auf ihre Altersgenossinnen. In Deutschland sind die Anleger vergleichsweise wenig vom Krypto-Rausch erfasst, internationale Spitzenreiter sind die Türkei, USA, Großbritannien und Singapur.
Auch wenn es in der Studie nicht berücksichtigt wurde, dürfte das Jahr 2022 den Krypto-Anlegern kaum mehr Freude gebracht haben. Der Bitcoin büßte rund ein Drittel seines Wertes ein, ähnlich desaströs verlief die Entwicklung bei Ethereum.
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Die am deutschen Markt agierenden Versicherer, die zu den größten institutionellen Investoren zählen, haben erstmals für rund ein Fünftel ihrer Aktien und Unternehmensanleihen den CO2-Fußabdruck ermittelt. Heraus kam ein Wert von 71 Millionen Tonnen CO2 pro investierte Million Euro. Er soll künftig als Referenz dienen, um angestrebte Fortschritte bei der Dekarbonisierung zu messen und sichtbar zu machen. Schon bis 2025 soll er signifikant gesenkt werden. Weitere Anlageklassen sollen in den nächsten Jahren ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden.
85 Prozent der hiesigen Versicherer haben sich für ihre Kapitalanlagen das Ziel „Null-Emission“ auf die Fahnen geschrieben. Auch den eigenen Geschäftsbetrieb wollen 80 Prozent auf Nachhaltigkeit trimmen, sei es bei der Energieversorgung oder bei der Auswahl von Dienstleistern. Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), hebt das Tempo der Transformation hervor: „Die erst zum Anfang des vergangenen Jahres von uns angestoßenen Veränderungen werden von den Unternehmen umgesetzt.“
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Die renommierte Ratingagentur Morgen & Morgen hat 89 Sterbegeldtarife unter die Lupe genommen. Mehr als jeder dritte erhielt die Top-Note von fünf Sternen, immerhin 43 wurden mit vier Sternen bewertet. Lediglich ein Angebot wurde mit zwei Sternen abgestraft, die schlechteste Note gar nicht vergeben. Darin spiegelt sich die insgesamt hohe Bedingungsqualität des Marktangebots wider.
Die Kosten für Beerdigungen, für die eine Sterbegeldpolice einspringt, sind zwischen 2016 und 2021 um mehr als 10 Prozent gestiegen. Auch wenn niemand gern über den eigenen Tod nachdenkt: Die Vorstellung, dass die Hinterbliebenen in der Zeit tiefster Trauer mit akuten Geldsorgen konfrontiert werden, bereitet den meisten Menschen Unbehagen. Eine Beerdigung kostet mit Leichenschmaus schnell mal einen fünfstelligen Betrag. Eine Sterbegeldversicherung übernimmt nicht nur diese Kosten (je nach Tarif teilweise oder ganz), sondern wartet in der Regel auch mit Assistance-Leistungen auf, die für die Angehörigen eine große organisatorische Entlastung bedeuten.
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Die Entwicklung der Bauzinsen – von 1 auf 4 Prozent binnen eines Jahres – treibt so manchem Darlehensnehmer dieser Tage die Sorgenfalten auf die Stirn. Nicht nur die Kalkulationen für Neubau oder -erwerb geraten ins Wanken. Auch wer in nächster Zeit eine Anschlussfinanzierung benötigt, muss sich auf wesentlich schlechtere Konditionen gefasst machen. „Je nach Ausgangslage müssen Verbraucher sich (…) auf gravierende Konsequenzen einstellen“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Damit steht die Frage im Raum: Lohnt es sich, jetzt schon eine Prolongation zu vereinbaren, also ein Anschlussdarlehen zu heutigen Konditionen? Immerhin rechnen viele Analysten mit weiter steigenden Zinsen. Manche Banken bieten schon Jahre vor Ende der aktuell laufenden Finanzierung eine Verlängerung an, die allerdings mit einer Gebühr verbunden ist. Klarheit über die eigenen Möglichkeiten kann eine individuelle, neutrale Baufinanzierungs-Beratung bringen, die eine Vielzahl von Banken einbezieht.
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Die Entwicklung der Bauzinsen – von 1 auf 4 Prozent binnen eines Jahres – treibt so manchem Darlehensnehmer dieser Tage die Sorgenfalten auf die Stirn. Nicht nur die Kalkulationen für Neubau oder -erwerb geraten ins Wanken. Auch wer in nächster Zeit eine Anschlussfinanzierung benötigt, muss sich auf wesentlich schlechtere Konditionen gefasst machen. „Je nach Ausgangslage müssen Verbraucher sich (…) auf gravierende Konsequenzen einstellen“, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Damit steht die Frage im Raum: Lohnt es sich, jetzt schon eine Prolongation zu vereinbaren, also ein Anschlussdarlehen zu heutigen Konditionen? Immerhin rechnen viele Analysten mit weiter steigenden Zinsen. Manche Banken bieten schon Jahre vor Ende der aktuell laufenden Finanzierung eine Verlängerung an, die allerdings mit einer Gebühr verbunden ist. Klarheit über die eigenen Möglichkeiten kann eine individuelle, neutrale Baufinanzierungs-Beratung bringen, die eine Vielzahl von Banken einbezieht.
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Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in Paragraf 6 vor, dass Kunden vor dem Abschluss einer Versicherung beraten werden. Diese Pflicht gilt auch, wenn es sich um die Fortschreibung eines bestehenden Vertrages zu unveränderten Konditionen handelt, wie ein aktueller Fall unterstreicht.
Die SparkassenVersicherung (SV) hatte ihren Wohngebäudeversicherungs-Kunden eine vierjährige Vertragsverlängerung gegen 25 Prozent Beitragsrabatt angeboten, wenn sie dafür auf eine Beratung verzichteten. Daraufhin schickte ihr die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Abmahnung, da ein „wesentliches Verbraucherschutzrecht“ ausgehebelt worden sei. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung gebe es immer wieder Neuerungen und Bedingungsverbesserungen, sodass auch vor einer Vertragsverlängerung eine Aufklärung notwendig sei. Zudem seien grundsätzlich die jeweils aktuellen Wünsche und Bedarfe des Kunden zu erheben.
Die SV zog ihr Angebot infolge der Abmahnung zurück, findet es aber dessen ungeachtet nach wie vor statthaft.
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Rund 3,3 Milliarden Euro verlangen Gläubiger vom insolventen Ex-DAX-Konzern Wirecard. Knapp ein Drittel davon konnte durch die Insolvenzmasse erlöst werden. Die circa 22.000 getäuschten Aktionäre werden davon indes nichts sehen, wie das Landgericht München kürzlich klarstellte.
Bei ihren Ansprüchen handle es sich nämlich nicht um Insolvenzforderungen, sie seien damit keine Gläubiger. Erst wenn diese entschädigt würden, kämen die Anteilseigner zum Zuge – im Fall Wirecard also gar nicht. Die Klägerin, eine Fondsgesellschaft, erwägt nun, vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.
Ebenfalls vor dem Landgericht München müssen sich einige der ehemaligen Wirecard-Strippenzieher derzeit strafrechtlich verantworten, weil sie Bilanzen gefälscht und Scheinumsätze in Milliardenhöhe fingiert haben sollen. Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun präsentiert sich dabei selbst als Opfer, das von einer konzerninternen Bande hinters Licht geführt worden sei. Auf der Flucht ist nach wie vor der ehemalige hochrangige Manager Jan Marsalek, der mutmaßlich in Russland lebt.
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